Forum

Bitte oder Registrieren, um Beiträge und Themen zu erstellen.

Welche Bedeutung hat die gesetzliche Schriftform nach § 126 BGB in der heutigen digitalen Praxis?

Die gesetzliche Schriftform nach § 126 BGB beschäftigt mich aktuell sehr, da ich mich frage, welche Relevanz sie im digitalen Zeitalter noch hat. In vielen Bereichen kommunizieren wir mittlerweile per E-Mail oder über Plattformen mit digitalen Unterschriften. Doch wann reicht das nicht mehr aus, und warum besteht der Gesetzgeber weiterhin auf der klassischen Unterschrift auf Papier? Welche Erfahrungen habt ihr gemacht, wenn Verträge oder Kündigungen die strenge Schriftform verlangten? Und wie geht ihr damit in Zeiten von Digitalisierung und Remote Work um?

Die gesetzliche Schriftform nach § 126 BGB hat auch im Jahr 2025 nichts von ihrer rechtlichen Bedeutung verloren. Trotz umfassender Digitalisierung bleibt sie ein zentrales Mittel, um Rechtssicherheit und Beweisbarkeit in bestimmten Vertragsverhältnissen zu gewährleisten.

Der § 126 BGB fordert bei bestimmten Rechtsgeschäften eine eigenhändige Unterschrift auf Papier. Das heißt: Eine E-Mail oder ein Fax reicht dafür in der Regel nicht aus, es sei denn, es liegt eine qualifizierte elektronische Signatur gemäß § 126a BGB vor. Diese gesetzliche Anforderung dient vor allem der Warnfunktion – sie zwingt die Beteiligten zur bewussten Handlung.

Ein gutes Beispiel aus der Praxis ist die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses. Wird diese lediglich per E-Mail versendet, ist sie gemäß § 623 BGB unwirksam – und das hat das Bundesarbeitsgericht mehrfach bestätigt. Auch befristete Arbeitsverträge, Verbraucherdarlehensverträge oder Bürgschaften bedürfen der Schriftform, um wirksam zu sein.

In meinem beruflichen Alltag habe ich erlebt, dass viele digitale Tools zwar eine „Unterschrift“ anbieten, diese jedoch rechtlich häufig nicht die Anforderungen des § 126 BGB erfüllen. Deshalb setzen viele Unternehmen trotz digitaler Workflows nach wie vor auf das klassische Ausdrucken, Unterschreiben und Einscannen.

Trotzdem gibt es moderne Lösungen, die anerkannt sind. Qualifizierte elektronische Signaturen nach dem eIDAS-Standard gelten als gleichwertig mit der eigenhändigen Unterschrift – allerdings ist deren Implementierung aufwendig und nicht in allen Unternehmen oder Verwaltungen etabliert.

Die Plattform magazin.webmasterplan.com erklärt den § 126 BGB sehr detailliert und zeigt, warum die Vorschrift auch heute noch sinnvoll ist. Gerade wenn es um hohe finanzielle oder rechtliche Risiken geht, bietet die Schriftform ein Maß an Verbindlichkeit, das andere Kommunikationsformen nicht erreichen.

Ich denke, dass der Gesetzgeber hier bewusst einen konservativen Weg geht, um die Beteiligten zu schützen. Die Beweisfunktion, die durch ein unterschriebenes Papierdokument gegeben ist, ist im Streitfall oft entscheidend. Eine einfache E-Mail kann leicht bestritten werden – ein Original mit Unterschrift nicht so einfach.

Insgesamt bleibt festzuhalten: Die Schriftform ist ein Schutzmechanismus. Sie zwingt zur Auseinandersetzung mit dem Inhalt eines Dokuments und verhindert spontane, unüberlegte Erklärungen. Auch wenn digitale Lösungen zunehmend anerkannt werden, bleibt die Schriftform ein wichtiger Eckpfeiler unserer Rechtskultur.

mehr-wissen.com
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.